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Wie oft sollte ich mein Erste-Hilfe-Wissen auffrischen?

Für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ist die Lage eindeutig: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verlangt spätestens alle 2 Jahre eine Fortbildung im Erste-Hilfe-Training.

Für Privatpersonen gibt es meist keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung. Aus den offiziellen Vorgaben lässt sich aber gut ableiten: Erste Hilfe sollte nicht nur einmal gelernt, sondern regelmäßig wiederholt werden – besonders dann, wenn der letzte Kurs schon länger zurückliegt oder man sich im Notfall unsicher fühlen würde.

Unsere Empfehlung: Spätestens nach ein paar Jahren das Wissen auffrischen – besser früher als zu spät. Denn gerade bei Reanimation, stabiler Seitenlage und dem richtigen Vorgehen im Notfall geht Sicherheit schnell verloren, wenn man es nicht übt.