Arten und Vorgaben bei
Erste Hilfe Kursen

Du erfährst hier
1. Zielgruppen und gesetzliche Grundlagen
Allgemeine Erste-Hilfe-Kurse (für Führerscheinanwärter und Privatpersonen)
- Zielgruppe und Zweck:
Diese Kurse richten sich an alle, die gesetzlich verpflichtet sind, etwa im Rahmen des Führerscheinerwerbs, sowie an Privatpersonen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe auffrischen oder erweitern möchten. - Kursumfang und Inhalte:
Der Basis-Erste-Hilfe-Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten, in denen sowohl theoretische Grundlagen (wie das Sichern der Unfallstelle, korrekte Notrufabsetzung und rechtliche Grundlagen) als auch praktische Übungen (zum Beispiel stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und Wundversorgung) vermittelt werden. - Zertifikat und Gültigkeit:
Im privaten Bereich sowie für den Führerscheinerwerb gibt es kein festgelegtes Ablaufdatum für das Zertifikat. Das heißt, einmal erworbenes Basiswissen bleibt grundsätzlich gültig, auch wenn regelmäßige Auffrischungskurse empfohlen werden, um im Ernstfall auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Kurs für betriebliche Ersthelfer
- Zielgruppe und Zweck:
Diese Gruppe umfasst Mitarbeiter in Unternehmen, die gezielt als Ersthelfer für betriebliche Notfälle ausgebildet werden. Neben der Grundausbildung sollen sie in der Lage sein, unter komplexen betrieblichen Bedingungen effektiv zu handeln. Unternehmen sind verpflichtet, u.a. nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (BG) für ausreichend geschulte Ersthelfer zu sorgen. Die Auswahl der Mitarbeiter und deren regelmäßige Schulung – oft unter Einbeziehung betrieblicher Notfallpläne – sind Bestandteil dieser Maßnahmen. - Kursumfang und Inhalte:
Neben den Inhalten des Basis-Erste-Hilfe-Kurses werden spezifische betriebliche Notfallpläne, Evakuierungskonzepte und der Umgang mit speziellen Gefahren (z. B. chemische oder technische Notfälle) vermittelt. Dies entspricht den Richtlinien der Berufsgenossenschaften und weiteren gesetzlichen Vorgaben. - Zertifikat und Gültigkeit:
Für betriebliche Ersthelfer wird in der Regel ein Zertifikat ausgestellt, das zwei Jahre gültig ist. Unternehmen sind oft verpflichtet, regelmäßige Auffrischungskurse zu organisieren, um sicherzustellen, dass die Ersthelfer jederzeit den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
2. Unterschied zwischen Erste-Hilfe-Kurs und Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-Kurs
Der Erste-Hilfe-Kurs bildet die Grundlage für alle, die gesetzlich dazu verpflichtet sind – beispielsweise Führerscheinanwärter – oder sich privat mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen möchten. Er umfasst vor allem Basiskenntnisse wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die stabile Seitenlage und die Wundversorgung. Im privaten Bereich sowie für den Führerschein gibt es kein festgelegtes Ablaufdatum für das Zertifikat, sodass der Kurs grundsätzlich als einmalige Qualifikation gilt. - Erste-Hilfe-Fortbildung
Eine Erste-Hilfe-Fortbildung knüpft an diese Grundlagen an. Neben der Wiederholung der Basismaßnahmen wird hier auch vertiefendes Wissen vermittelt. Eine Fortbildung ist insbesondere für betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben, da ihr Zertifikat im betrieblichen Umfeld nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) alle zwei Jahre erneuert werden muss. Die Fortbildung steht jedoch auch Privatpersonen offen, die ihr bereits vorhandenes Erste-Hilfe-Wissen weiter vertiefen oder auf den neuesten Stand bringen möchten, ohne an eine gesetzliche Verpflichtung zur Auffrischung gebunden zu sein.